Freitag, Juli 11, 2008

Justiz kontra Gerechtigkeit

Radio Bremen berichtet über die Urteil im sog. "Kickboxer-Prozess":

Im so genannten "Kickboxer-Prozess" hat das Bremer Amtsgericht am Nachmittag einen 16-jährigen Bremer wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren
Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Ein 19-jähriger Angeklagter erhielt wegen
anderer Taten eine Bewährungsstrafe, ein dritter Angeklagter lediglich Auflagen
wie ein Anti-Aggressionstraining.


Das Opfer dieses Verbrechens erlitt schwere Kopfverletzungen und ist seitdem ein Pflegefall. Als Kommentar zu diesen empörend milden Urteilen empfehle ich Greg Perkins auf dem Blog von Diana Hsieh. Perkins verweist zunächst darauf, dass der Objektivismus sorgfältig unterscheidet zwischen Unmoralität im Allgemeinen und Kriminalität, die eine spezielle Kategorie der Unmoralität bildet. Als Strafen für kriminelle Delikte setzt die Justiz auf Freiheitsentzug und/oder Geldstrafen (was im vorliegenden Fall noch nicht einmal verhängt wurde, denn eine Bewährungsstrafe ist überhaupt keine Strafe, sondern bloß die Androhung einer Strafe). Diese Strafen seien aber für die Zufügung von Schmerz, so Perkins, nicht "angemessen". Die Justiz könnte und sollte aber angemessen auf derartige Verbrechen reagieren. Es gibt zum Beispiel so etwas wie das Active Denial System...