In Saschas Plan für das nächste Semester fällt mir die Veranstaltung "Kant über das Lügen" auf. Hier ein Auszug aus Kants Schrift Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen aus dem Jahr 1797, und ich darf wohl anmerken, dass der Philosoph aus Königsberg mich keineswegs überzeugt (Ethik ist kontextuell, Beachtung des Unterschieds zwischen Lüge und Unehrlichkeit), wenn ich ihn denn richtig verstehe: "Hast du nämlich einen eben mit Mordsucht Umgehenden durch eine Lüge an der That verhindert, so bist du für alle Folgen, die daraus entspringen möchten, auf rechtliche Art verantwortlich. Bist du aber strenge bei der Wahrheit geblieben, so kann dir die öffentliche Gerechtigkeit nichts anhaben; die unvorhergesehene Folge mag sein, welche sie wolle. es ist doch möglich, daß, nachdem du dem Mörder auf die Frage, ob der von ihm Angefeindete zu Hause sei, ehrlicherweise mit Ja geantwortet hast, dieser doch unbemerkt ausgegangen ist und so dem Mörder nicht in den Wurf gekommen, die That also nicht geschehen wäre; hast du aber gelogen und gesagt, er sei nicht zu Hause und er ist auch wirklich (obzwar dir unbewußt) ausgegangen, wo denn der Mörder ihm im Weggehen begegnete und seine That an ihm verübte: So kannst du mit Recht als Urheber des Todes desselben angeklagt werden. (...) Es ist also ein heiliges, unbedingt gebietenden, durch keine Convenienzen einzuschränkendes Vernunftgebot: in allen erklärungen wahrhaft (ehrlich) zu sein." (I. Kant, Akademie-Textausgabe, Bd VIII, Berlin 1968, S. 427) Anmerkung: Booklooker.com bietet wieder Kaltenbrunners Kapitalismus - Nutzen und Moral mit dem Aufsatz von Ayn Rand an. |
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Samstag, April 05, 2008
Kant über das Lügen
Posted by Wolfgang at 5.4.08 1 comments
Labels: Ehrlichkeit, Immanuel Kant, Lügen
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