Sonntag, Mai 07, 2006

Kostenkontrolle oder Gerechtigkeit - der Weg des Strafrechts

In der Präambel der amerikanischen Verfassung wird der zentrale Zweck des Staates mit den Worten beschrieben, dass "die Gerechtigkeit zu verwirklichen" und "die Ruhe im Innern zu sichern" sei. Dabei ist die Reihenfolge natürlich nicht beliebig, denn dass "Ruhe im Innern" die Folge der Verwirklichung von Gerechtigkeit ist, liegt auf der Hand, aber "Ruhe im Innern" allein verwirklicht noch keine Gerechtigkeit.

Gerechtigkeit in Bezug auf die Bekämpfung der Kriminalität erfordert als Basis der Strafjustiz das Prinzip der Retribution, d. h. der proportionalen Bestrafung des Übeltäters. Dies ist etwas völlig anderes als eine Rachejustiz, denn in diesem System ist es gerade nicht zulässig, dass private Rache, die unangemessen sein kann, gegen Täter verübt werden kann. Proportial ist eine Strafe dann, wenn das Gesetz den Grad der Schädigung anerkennt und entsprechend reagiert wird. Ein Vorgehen im Sinne eines "Auge um Auge, Zahn um Zahn" muss natürlich nicht vorliegen, d. h. eine Orientierung an der Art des Verbrechens.

Als ungerecht müssen hingegen System verworfen werden, die auf utilitaristischen Überlegungen beruhen, d.h. die allgemein eine niedrigere Kriminalitätsrate für die gesamte Gesellschaft anstreben oder andere Zielvorstellungen haben, die einer möglichst großen Zahl an Menschen einen möglichst großen Nutzen bringen sollen. Derartige Gedankensystem verbergen sich hinter Schlagworten wie "Prävention", "Rehabilitierung" oder auch "Restitution". Ein Strafrecht, welches auf dem Gedanken der Restitution basiert, findet besondere Unterstützung in anarchistischen (anarcho-kapitalistischen, markt-anarchistischen) Kreisen. Dass das Ziel eines solchen Systems nicht Gerechtigkeit ist, macht der Aufsatz "Criminals owe debt to victims, not society" von Wendy McElroy, deutlich. Sehr bezeichnend an diesem Aufsatz ist die Tatsache, dass in diesem Aufsatz das Wort "Gerechtigkeit" (justice) als Ziel ihres Rechtssystems nur ein einziges Mal vorkommt, häufig aber Begriffe wie "Steuerzahler" oder "Kosten". Und sie sagt nie, dass sie erwartet, dass ihr System zu einer Verminderung der Kriminalität beitragen könnte.

Bereits in den ersten Sätze macht die Autorin deutlich, dass es ihr in erster Linie um "Kostenkontrolle" geht, wenn sie auf die Zahl von 2 033 331 Strafgefangenen hinweist (Stand: 31.12.2002) und auf die damit verbundene, und weiter wachsende, Belastung der Steuerzahler.
Ihre Lösung fasst sie in dem Wort "Restitution" zusammen, oder in zwei zusammengesetzten Wörtern: "Opferrechte." Bedauerlicherweise hat das eine recht wenig mit dem anderen zu tun, was im folgenden Gegenstand der Untersuchung sein soll. Denn wie wäre es zum Beispiel, wenn der Ehepartner eines Mordopfers keine "Restitution" von dem Täter fordert, d. h. eine finanzielle Entschädigung, sondern den Kopf des Mörders - also seine Exekution, und damit seinem "Opferrecht" genüge getan sieht? McElroy unterstellt, dass Opfer ausschließlich oder primär daran interessiert sind, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, während der Staat (= die Gesellschaft) ein Interesse an Bestrafung, Unschädlichmachung und Abschreckung habe. Tatsächlich stellen aber reale Opfer von Straftaten fast immer die Forderung, dass der Täter angemessen bestraft wird, und besonders die Opfer schwerer Straftaten befürchten weitere Opfer, wenn die Täter nicht unschädlich gemacht wird. Wer auf die Opfer von Verbrechen hört, weiß, wie Ilana Mercer schreibt, dass die Formulierungen, die die Anarcho-Kapitalisten vorbringen, "zu den Anforderungen der Theorie passen, nicht der Menschlichkeit."

Gerade bei besonders schwerwiegenden Verbrechen ist eine "Wiedergutmachung" oder ein "Ersatz" schier unmöglich, denn ein Opfer könnte einen Angriff nicht überlebt haben und somit als Nutznießer einer Restitution gar nicht mehr zur Verfügung stehen oder völlig traumatisiert sein, was ein normales Leben für die Zukunft ausschließt. Zweitens tritt das Problem auf, dass das Ausmaß der Restitution strittig sein könnte, was die Befürworter eines solchen Systems auch offen einräumen. Durch Mediatoren sollen solche Streitfälle geschlichtet werden, wobei diese Institutionen sich allerdings nicht von dem von den Anarchisten verabscheuten staatlichen Justizsystem unterscheiden, da sie durch Zwang Regelungen verbindlich machen sollen.

Die Kosten, die die Täter zu tragen haben, umfassen nicht nur die direkten Zahlungen an das Opfer oder seine Hinterbliebenen, sondern auch die Gerichtskosten und die Kosten für eine mögliche zwangsweise Eintreibung der Entschädigungen. Dies listet Wendy McElroy auch auf. Nicht vergessen werden sollten allerdings auch die Kosten für die Ergreifung des Täters, die im Einzelfall in die Millionen gehen könnten. Welcher Straftäter, bei deren bekanntermaßen geringen Neigung zu einer normalen, produktiven Tätigkeit , wäre in der Lage , diese Kosten im Laufe seines Lebens zu bezahlen? Wie Robert James Bidinotto feststellt, ist die Vorstellung, dass dies ausgerechnet die unproduktivsten Mitglieder der Gesellschaft leisten können und wollen, jenseits jeder Realität: "Kriminelle sind notorisch unproduktiv, während sie einen horrenden Schaden anrichten. Von ihnen zu erwarten, dass sie in der Lage wären, die Opfer zu entschädigen, ist einfach absurd."

Am besten könnte ein Täter die Restitution natürlich erarbeiten, wenn er sich in Freiheit befände, und damit die Kosten für die Inhaftierung entfallen würden und die Organisation der Erwerbstätigkeit erleichert würde. Dass dies für die meisten Opfer schwerer Straftaten eine provozierende Ungerechtigkeit darstellen dürfte, scheint McElroy nicht ins Kalkül zu ziehen, denn trotz ihrer betont individualistischen Argumentation ("Die realen Opfer verdienen es, im Fokus des Rechts zu stehen."), ist ihr zentrales Ziel die geringstmögliche Belastung des Steuerzahlers. Bei den direkten Zahlungen an die Hinterbliebenen eines Mordopfers nennt McElroy Zahlungen für Lebensmittel, die Hypothek oder das Schuldgeld, die vom Täter zu tragen wären. Sollten derartigen Kosten aufgrund des sozialen Milieus, in dem das Opfer lebt -bei Obdachlosen besonders auffällig-, gar nicht anfallen, wäre der Täter entsprechend entlastet. Es könnte sich allerdings auch ganz einfach um eine entsprechend vermögende Person handeln, für die derartigen Kompensationen keine schwerwiegende Bürde darstellen würden. Oder umgekehrt: Welch eine Gerechtigkeit könnte eine millionenschweres Ehepaar darin erblicken, wenn ihm ein Gericht eine Entschädigung für ihr ermordetes Kind zuspricht, die ein Mann erarbeiten soll, der bisher durch die Abstinenz von jedweder produktiven Tätigkeit auffiel.

Nur in extrem seltenen Fällen, bei gewaltätigen Wiederholungstätern, befürwortet McElroy eine dauerhafte Inhaftierung. Aber auch hier ist ihre Wortwahl verräterisch. Sie spricht von einer "präventiven Inhaftierung", d. h. eine Haft, die weitere Straftaten in der Zukunft verhindern soll, aber nicht eine, die eine gerechte, verdiente Strafe für bereits begangene Taten darstellt. Die Verhängung einer Restitution setzt natürlich voraus, dass der Täter überhaupt gefaßt wird und abgeurteilt werden kann. Die Frage ist allerdings, wer dies in einem durch private Unternehmen gestalteten Rechtssystem leisten soll. Gerade das Beispiel einer Mordserie an Obdachlosen macht das Problem eines profitorientierten Rechtssystemes schlaglichartig deutlich. Welches profitorientierte Unternehmen sollte ein Interesse daran haben, Millionen für die Ergreifung und Verurteilung und spätere Überwachung eines Täters auszugeben, der mittellose Personen ermordet hat? Dies wäre ökonomisch sinnlos, weil Retribution kein ökonomisches Gut ist. Dafür ist eine Institution erforderlich, die nicht dadurch begrenzt ist, dass ein Profit realisiert werden muss. In anderen Worten, ein Staat.

Ilana Mercers Resümee über das alternative System der Restitution läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: "Dadurch, dass sie eine proportionale Bestrafung verwerfen zugunsten einer üblicherweise unverhältnismäßig armseligen 'Restitution', befürworten Liberal-Anarchisten eine systematische Ungerechtigkeit."

Literatur:
Robert James Bidinotto: The goal of law: justice or "utility"?
Ilana Mercer: The criminal's theoretical enables
Wendy McElroy: Criminals owe debt to victims, not society