Sonntag, August 07, 2005

Tierquälerei

Diana Mertz Hsieh schreibt derzeit an einer Abhandlung über (genauer gesagt: gegen) "Tierrechte" und und als eine der schwierigsten Fragen bei diesem Thema sieht sie die Frage eines rechtlichen Schutzes durch Gesetze gegen Tierquälerei an. Und das Ergebnis ihres Denkprozesses steht durchaus noch nicht zur Gänze fest, wie sie selbst einräumt. Für Tiere, die zu kommerziellen Zwecken gehalten werden, sieht sie marktwirtschaftliche Mechanismen als ausreichenden Schutz an. Bei Tieren, die aus nicht-kommerziellen Gründen gehalten werden, sei Vernachlässigung dieser Tiere auch kein großes Problem, da die Besitzer der Tiere bereit wären, diese abzugeben, wenn sie von potentiellen Interessenten angesprochen würden. Eine ganz andere Geschichte seien jedoch sadistische Tierquäler, die die Tiere behalten wollen, um sie weiterhin zu quälen: "Vielleicht die einzige zutreffende Begründung für Gesetze gegen Tierquälerei ist, dass solch ein sadistisches Verhalten gegenüber Tieren enthüllt, dass solch eine Person psychisch und moralisch schwer gestört ist, bis zu dem Punkt, wo derjenige eine reale Gefahr für das menschliche Leben darstellt." Die gleiche Motivationslage, fügt sie an, die einen Mensch dazu bringe, einen Hund sinnlos für eine Gehorsamsverweigerung zu schlagen, treibe ihn dazu, schwächere Menschen, besonders Frauen und Kinder, zu verprügeln. Diese Enthüllung einer fundamentalen Gefährlichkeit eines Menschen könnte dazu führen, dass eine weitere Überprüfung dieser Person und "vielleicht sogar eine zwangsweise psychologische Behandlung" gerechtfertigt sei, schreibt die Autorin in ihrer vorläufigen Einschätzung dieses Problems. Dieses Argument sei die einzige potentielle Begründung für Gesetze gegen Tierquälerei, fügt sie an.

1 comments:

Lars Mayer hat gesagt…

Den Ansatz Menschen auf Ihre Psyche hin zu überprüfen und dann, je nach Befund, zu behandeln, finde ich sehr problematisch. Viele Menschen möchten gar nicht behandelt werden. Wie wäre es für die Autorin wenn sie jemand auf eine Charaktereigenschaft oder ein Verhalten von ihr ansprechen würde an dem sich 95 Prozent ihrer Kollegen stören (z.B. dass sie gegen Mittag immer etwas isst) . Wie wäre es weiterhin wenn die Belegschaft mit überwältigender Mehrheit beschließen würde sie solle den Charakterzug, das Verhalten abstellen oder sie würde therapiert.
Sicherlich fände sie es nicht toll. Auch wenn ein Tierquäler "anders" sein mag als (hoffentlich) die meinsten Menschen, toll finden wird er es auch nicht.
Wenn man idealistisch angehaucht ist dann sollte man die Ursachen bekämpfen und dies bedeutet die Ursachen für psychische Störungen zu beseitigen. Und die liegen bei Tierquälern sicherlich im eigenen, weniger ausgeprägten Selbstwertgefühl. Ein Zwang zur Therapie würde das Selbstwertgefühl des Tierquälers ( der übrigens oft auch Opfer ist) garantiert nicht verbessert. Also bitte:
nicht ein "Verbrechen" durch ein anderes "Verbrechen" rechtfertigen.
Die Nazis haben übrigens ihre Verbrechen an den Juden und anderen Minderheiten mit den Verbrechen dieser, die sie angeblich an der Welt begangen haben, begründet. Und was als Verbrechen bewertet wird unterliegt durchaus zeitlichen Epochen (siehe auch Griechen und Knabenliebe). Dies wäre also eine Sachgasse...
Gruß Lars